Vorsorgestiftung 3. Säule der Banca Popolare di Sondrio (SUISSE) SAMit der Unterzeichnung der Vorsorgekonvention tritt der Vertragspartner in die "Life Benefit - Vorsorgestiftung 3. Säule der BPS (SUISSE)" ein und ist im Rahmen von Artikel 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) und der diesbezüglichen Verordnung (BVV3) berechtigt, steuerbegünstigte Einlagen auf sein eigenes Life Benefit-Vorsorgekonto bei der Stiftung zu tätigen. Die Stiftung eröffnet zu Gunsten des Vertragspartners ein Life Benefit-Konto bei der BPS (SUISSE), das auch bei dieser geführt wird. Einzahlungen können an jedem Schalter der BPS (SUISSE) in bar bzw. durch Transfers von anderen Konti vorgenommen werden; eine entsprechende, der Bank zugestellte Anzeige gilt als Eingangsbestätigung seitens der Stiftung. |
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