Die vorliegenden Beitrittsbedingungen von BPS (SUISSE) TWINT (nachfolgend auch „App“ oder „BPS TWINT“ genannt) werden vom Kunden bei der erstmaligen Nutzung des Dienstes akzeptiert.
1. Dienstleistungen von BPS (SUISSE) TWINT
Der Dienst ist über die BPS TWINT -App der Banca Popolare di Sondrio (SUISSE) (nachfolgend „Bank“) zugänglich.
Er ermöglicht Zahlungen via Mobiltelefon, Tablet oder anderen Geräten (nachfolgend „Gerät“ oder „Device“), die die App unterstützen und mit dem Internet sowie einer bei Aktivierung angegebenen Mobiltelefonnummer verbunden sind.
Er umfasst folgende Zahlungsarten: Bargeldlose Zahlungen zwischen TWINT–Nutzern (P2P), Bargeldlose Zahlungen an autorisierte Händler für Waren oder Dienstleistungen (P2M) über das TWINT-Zahlungssystem der TWINT SA (nachfolgend „Zahlungssystembetreiber“).
Darüber hinaus bietet BPS TWINT Mehrwertdienste an, wie Registrierung oder Aktivierung von Kundenkarten und E Marketing Dienstleistungen. Diese ermöglichen dem Kunden, innerhalb der App Coupons, Bonuspunktkarten und weitere Kampagnen zu empfangen und zu verwalten sowie Treueprämien, Rabatte und Gutschriften einzulösen.
Zur Durchführung von Zahlungen wird der Kunde beim Zahlungssystembetreiber registriert.
Vor jeder Transaktion prüft das System, ob eine ausreichende Kontodeckung besteht, und lehnt bei unzureichendem Guthaben die Transaktion ab bzw. lässt sie nicht zu.
2. Registrierung zum Dienst
Der Kunde kann dem Dienst BPS TWINT beitreten, indem er die Beitrittsbedingungen akzeptiert. Beim ersten Login kann der Kunde, falls von seinem Gerät unterstützt, die biometrische Authentifizierung (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) aktivieren.
3. Legitimation
Der Dienst BPS TWINT setzt voraus, dass der Nutzer:
Zusätzlich muss ein GoBanking-Vertrag zuvor für das betreffende Konto zugunsten des Nutzers aktiviert worden sein.
Ein korrekt legitimierter Nutzer gilt als anspruchsberechtigt zur Nutzung. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Bank eine Transaktion über die BPS TWINT-App als autorisiert betrachtet, wenn sich das identifizierende legitime Benutzerkonto meldet.
Die Bank ist berechtigt, automatisch den Transaktionsbetrag dem angegebenen Konto zu belasten oder gutzuschreiben.
4. Zahlungen
5. Limits
Das Recht der Bank zur Belastung bleibt uneingeschränkt bestehen, auch bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Dritten (z. B. Händler).
Der Kunde kann automatische Autorisierungsgrenzen festlegen; Zahlungen unterhalb dieser Grenzen werden ohne zusätzliche Bestätigung durchgeführt. Zahlungen darüber oder an nicht bekannte Empfänger bedürfen einer zweiten Autorisierung des Kunden. Diese Regelung gilt nicht für Zahlungen in Onlineshops oder innerhalb der App, die stets bestätigt werden müssen.
Zahlungen werden nur bei ausreichender Kontodeckung ausgeführt und falls keine rechtlichen oder administrativen Blockaden bestehen. Abweichungen in Auftragsdaten oder Transaktionsverweigerungen Dritter können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
6. Funktionalität des Dienstes
Die Bank übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit oder Funktion von BPS TWINT. Sie kann Dienste jederzeit aktualisieren, ändern oder einstellen – ganz oder teilweise – ohne Vorankündigung.
7. Sorgfaltspflichten
Der Kunde meldet sich via Passwort oder biometrischer Authentifizierung an (nachfolgend „Legitimationsmittel“) und gilt damit als legitimer Nutzer. Er ist für die sichere Nutzung seines Geräts verantwortlich und haftet für den Gebrauch, auch bei Missbrauch durch Dritte. Er muss seine Legitimationsmittel sorgsam schützen.
Insbesondere ist er verpflichtet:
8. Kontosperre
Der Kunde kann bei Verdacht auf Missbrauch eine Sperre seines Zugangs beantragen; die Bank kann Sperren selbstständig vornehmen, insbesondere bei begründetem Missbrauchsverdacht, wobei keine Vorankündigung erforderlich ist. Eine Entsperrung erfolgt auf Kundenwunsch.
9. Vertragskündigung
Der Kunde kann den BPS TWINT-Dienst jederzeit kündigen. Die Bank kann den Dienst ebenfalls jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen einstellen.
10. Haftungsausschluss der Bank
Trotz moderner Sicherheitsmassnahmen kann keine absolute Sicherheit garantiert werden. Der Nutzer trägt Verantwortung für sein Gerät, das ausserhalb der Systemkontrolle liegt.
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten gemäss Abschnitt 7. „Sorgfaltspflichtenentstehen“. Ebenso ist sie nicht verantwortlich für Schäden durch Offenlegung von Legitimationsmitteln, Nichterfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber Dritten oder für mittelbare Schäden wie entgangene Gewinne oder Forderungen Dritter. Der Kunde muss die Bank bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch sofort informieren.
Bei Manipulationen der Gerätesicherheit (z. B. Jailbreak, Root-Zugriff, unautorisierte Apps) haftet die Bank nicht. Sie ist ebenso nicht verantwortlich für Vorgänge mit Geräten, deren Sicherheitsfunktionen deaktiviert wurden. Rechte an übermittelten Informationen verbleiben bei der Bank oder ihren Dienstleistern.
Die Bank haftet nicht für Schäden durch technische Störungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Datenübertragung, auch beim Netzbetreiber. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
11. Kosten
Das Herunterladen der BPS TWINT App ist kostenfrei. Für Dienste gelten die üblichen Banktarife.
12. Technische Störungen
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz bei technischen Störungen oder Betriebsunterbrechungen, die die Nutzung der App verhindern.
13. Bankgeheimnis
Der Kunde erkennt an, dass Daten über das offene Internet übertragen werden und möglicherweise länderübergreifend unkontrolliert übertragen werden. Die Verschlüsselung schützt nicht notwendigerweise die Integrität aller Daten. Auch innerhalb der Schweiz ist Dritten potenziell die Existenz einer Bank- oder Zahlungsbeziehung erkennbar.
14. Ausländische Rechtsordnungen
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der App im Ausland gegen dortige Gesetze verstossen kann. Er trägt hierfür selbst die Verantwortung.
15. Datenschutz
Die Bank unterliegt schweizerischer Datenschutzgesetzgebung bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten; dasselbe gilt für TWINT SA und alle beteiligten Dienstleister (z. B. Mobilfunkbetreiber).
Bei P2M-Zahlungen an Verkaufsstellen speichert die Bank Betrag, Datum, Uhrzeit und Standort des POS, jedoch keine Inhalte der Waren oder Dienstleistungen—es sei denn, gesetzlich vorgeschrieben.
Personenbezogene Daten werden nur übermittelt, wenn gesetzlich erlaubt oder vom Kunden ausdrücklich genehmigt.
Mit Aktivierung von BPS TWINT werden Zahlungsdaten an den App-Dienstleister übermittelt; der Kunde akzeptiert dies und bestätigt, dass die Daten gemäss geltenden Vorschriften für zehn Jahre gespeichert werden.
16. Änderungen der Bedingungen
Die Bank kann diese Bedingungen jederzeit ändern oder aktualisieren. Änderungen werden auf der Website www.bps-suisse.ch/de/twint.shtmlx veröffentlicht. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er sich an die Bank wenden, um die Kündigung des Dienstes zu koordinieren.
Unser Call Center steht Ihnen Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr unter der Gratisnummer 00800 800 767 76 zur Verfügung.
Alternativ können Sie gern auch unsere Kontaktformulare verwenden.