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Datum des Artikels: 07-07-2022

BPS (SUISSE) - Informationen zu QR-Rechnungen


BPS (SUISSE) - Informationen zu QR-Rechnungen

Per 1. Oktober 2022 werden QR-Rechnungen die bisherigen Einzahlungsscheine endgültig ersetzen.

Aus diesem Grund ist es für Rechnungsempfänger wichtig, bereits erfasste Aufträge (Einzel- oder Daueraufträge) mit den neuen Angaben gemäss QR-Rechnung rechtzeitig anzupassen. Sollten diese nicht verfügbar sein, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Rechnungssteller zu wenden.

Für Rechnungssteller ist es stattdessen ratsam, sich mit diesem neuen Verfahren und den verschiedenen Zahlungsarten vertraut zu machen. Wir erinnern daran, dass unsere Bank keine Posteinzahlungsscheine mehr ausstellt. Dafür ist ein Generator im GoBanking vorhanden, mit welchem man selbstständig und kostenlos QR-Rechnungen zur Gutschrift auf die BPS (SUISSE)-Konten erstellen bzw. ausstellen kann.

Für mehr Details zur Verwaltung von Zahlungen und Zahlungseingängen mit BPS (SUISSE) klicken Sie hier: www.bps-suisse.ch/de/qr_rechnungen.jsp

Für Fragen steht Ihnen unser Call Center unter der Nummer 00800 800 767 76 gerne zur Verfügung.


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