Dokumenteninkasso und DokumentenakkreditivBei Dokumenteninkassi verpflichtet sich die BPS (SUISSE), den geschuldeten Betrag anstelle des Verkäufers gegen Übergabe bestimmter Unterlagen einzukassieren. Das Dokumentenakkreditiv ist ein Instrument, das dem Verkäufer die Sicherheit gibt, dass seine Lieferung bezahlt wird. Es handelt sich um eine Verpflichtung, mittels welcher die Bank gemäss den Instruktionen des Auftraggebers bzw. auf eigene Rechnung dafür sorgt, dass dem Begünstigten ein bestimmter Betrag in einer vorab festgelegten Währung gegen Einreichung von bestimmten Dokumenten innert einer bestimmten Frist bezahlt wird. |
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